E-Rezept Pflicht ab 01.01.2024
Das elektronische Rezept – kurz E-Rezept wird ab 01.01.2024 bei uns in der Praxis eingeführt.
Ab 01.01.24 sieht der Gesetzgeber dies als verpflichtend an.
Was muss ich als Patient beachten:
- Es muss uns vor Ausstellung des E-Rezeptes die Versichertenkarte vorliegen.
- Die Versichertenkarte muss auch in der Apotheke vorgelegt werden.
- Das Rezept muss nicht mehr in der Praxis abgeholt werden, es wird digital übertragen.
- Es gilt nicht für Privatrezepte bzw. Privatpatienten, diese Rezepte gibt es nach wie vor in Papierform
- Es gilt nicht für Heil- oder Hilfsmittel, diese Rezepte gibt es auch nach wie vor in Papierform.
- Es gilt nicht für Betäubungsmittel-Rezepte, diese Rezepte gibt es auch nach wie vor in Papierform.
Was bisher auf einem kleinen Papier aus dem Drucker kam, liegt mit dem E-Rezept nun digital vor. Ihr Rezept wird also durch unsere Praxis auf einem zentralen Server gespeichert und kann dann von der Apotheke abgerufen und Ihnen ausgehändigt werden.
Es ist wichtig, dass Rezepte rechtzeitig bestellt werden. Medikamente können wegen des Übertragungswegs ggf. erst am Folgetag in der Apotheke abgeholt werden..
PS: Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Ihre Versichertenkarte für das E-Rezept freigegeben ist.